Allgemein

Neue steuerliche Regelungen für Übungsleiter ab 2026

Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26 EstG und § 3 Nr. 26a EstG)

Zum 1. Januar 2026 steigt die bisherige Übungsleiterpauschale von bislang 3.000 Euro auf 3.300 Euro (10% Steigerung!) jährlich. Die Pauschale ist für Personen vorgesehen, die sich in Vereinen oder anderen gemeinnützigen Organisationen als Trainerin oder Trainer, Betreuerin oder Betreuer oder im Rahmen einer anderen nebenberuflichen Tätigkeit gemäß § 3 Nr. 26a EstG einbringen. Die Ehrenamtspauschale, die für freiwillig erbrachte Arbeit gezahlt werden kann, wird zum 1. Januar 2026 von 840 Euro auf 960 (ca. 14 % Erhöhung!) Euro erhöht.

Erhöhung des Haftungsprivilegs

Das Gesetzespaket des Steueränderungsgesetz 2025 umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen zur Stärkung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement, unter anderem auch die Anhebung der Vergütungsgrenze für Haftungsbeschränkungen und Freistellungsansprüche von Vereinen für Organmitglieder, besondere Vertreter sowie für Vereinsmitglieder in § 31a und § 31b BGB. Danach wird der Betrag von 840 Euro ab dem 1. Januar 2026 auf 3.300 Euro jährlich angehoben. Diese Minderung des persönlichen Haftungsrisikos im Vereinsrecht trifft über § 84a BGB i.V.m. § 31a BGB auch auf Stiftungsorgane bzw. besondere Vertreter in Stiftungen zu.

Quellen:

https://www.deutsches-stiftungszentrum.de/aktuelles-aus-dem-dsz/2025_12_19_steueraenderungsgesetz

https://www.dosb.de/aktuelles/news/detail/diese-verbesserungen-fuer-sportvereine-und-ehrenamtliche-sollen-2026-kommen

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