Rollierender Stichtag

Stand: Mai 2026

Quelle: HBV-Jugend-Ausschreibung-2026-27.pdf

(Antragsfrist 04.09. für die Saison / in Quali nicht spielberechtigt)

 

Hier findet man den Antrag (SPIELLEITUNG FÜLLT DAS AUS!):
https://docs.google.com/forms/d/1RsBSa17LmOl0ENHJi3rndw-Eal4UcLmvuEAcIcbPi50/edit

DER ANTRAG WIRD VON DER BCW SPIELLEITUNG DURCHGEFÜHRT.
Das Kind muss beim BCW angemeldet sein und einen Spielerpass besitzen!

DIE BCW-SPIELLEITUNG BRAUCHT DAFÜR FOLGENDE ANGABEN:
Vorname:
Nachname:
Geb.-Datum:
Team in welchem, das Kind eingesetzt werden soll:
Individuelle und nachvollziehbare Begründung des Antrages (allgemeine Textbausteine reichen nicht):
Der Antrag muss individualisiert begründet werden. Warum soll gerade dieses Kind bzw. der Jugendliche rollierend eingesetzt werden? Neben den körperlichen Merkmalen (Bsp. biologische Reife) können auch emotionale und soziale Punkte angeführt werden. In einigen Fällen hat das Trainingsalter (Anfänger) eine bedeutende Funktion.

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BC Wiesbaden
0614023
Thorsten Enderlein Spielleiter

 

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H. „Rollierender Stichtag“

Der rollierende Stichtag wird in der kommenden Spielzeit zum dritten Mal in Hessen durchgeführt. Es soll vor allem für Kinder und Jugendliche, für die ein Altersklassenwechsel zu früh kommt, eine weitergehende Spielmöglichkeit auf angepasster Ebene geschaffen werden. Fast 500 Anträge in den letzten beiden Jahren zeigen das große Interesse der Vereine an dem Modell. Der Deutsche Basketball Bund und der Hessische Basketball Verband werden das Modell im Rahmen eines Projekts mit der Universität Tübingen evaluieren lassen. Dabei wird es unter anderem darum gehen, ob das derzeitige Verfahren passend für die Zielgruppe ist oder, ob es andere und bessere Möglichkeiten der Förderung von Spielern und Spielerinnen geben kann. Um am System des rollierenden Stichtages teilnehmen zu können, sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen.

Der rollierende Stichtag soll Kindern, die die AK wechseln müssen, aufgrund ihrer körperlichen, sportlichen oder geistigen Entwicklung helfen, in der „alten“ AK weiterhin Spielerfahrung auf einem sinnvollen Niveau sammeln zu können. Mit dem Modus wird eine Chancengleichheit im Laufe der Jugend-Altersklassen ermöglicht. Es liegt in der pädagogischen Verantwortung der Trainer, Übungsleiter und Betreuer, genau diesen Kindern, die davon profitieren, eine ergänzende Chance zu geben.

1. Folgende Stichtage gelten für die jeweiligen Altersklassen in der Saison 2026/2027 (ab August 2026):
U18: 01.01.2009 – 31.12.2010 (also kein rollierender Stichtag)
U16: 01.01.2011 – 31.12.2012 (also kein rollierender Stichtag)
U14: 01.10.2012 – 31.12.2014 (also rollierender Stichtag möglich für Kinder, die in den Monaten 10/11/12 des Jahres 2012 geboren sind)
U12: 01.07.2014 – 31.12.2016 (also rollierender Stichtag möglich für Kinder, die in den Monaten 7-12 des Jahres 2014 geboren sind)
U10: 01.04.2016 – 31.12.2018 (also rollierender Stichtag möglich für Kinder, die in den Monaten 4-12 des Jahres 2016 geboren sind)

2. Ein/e SpielerIn, die/der vom rollierenden Stichtag Gebrauch macht, darf in maximal zwei Altersklassen eingesetzt werden. Ein/e SpielerIn, die/der vom rollierenden Stichtag Gebrauch macht, darf in maximal zwei Mannschaften insgesamt eingesetzt werden. Hierzu zählt auch die durch eine Sonderteilnahmeberechtigung (STB) beantragte Altersklasse. Die Mannschaft des „rollierendes Stichtages“ muss die 1. Mannschaft in der jüngeren AK sein; ein Einsatz in Zweit- und Drittmannschaften ist für
den „rollierenden Stichtag“ nicht zulässig. Aushilfseinsätze sind auch nicht zulässig. Ein/e SpielerIn, die/der vom rollierenden Stichtag Gebrauch macht, kann nicht als StammspielerIn in der jüngeren AK gemeldet werden.

3. Ein Antrag kann nicht gestellt bzw. kann aberkannt werden, wenn
a. Spieler/Spielerinnen eine Jugend-Bundesliga-Lizenz (JBBL, NBBL, WNBL) haben
b. der Kaderstatus LK1 vorliegt – Möglichkeit der Ausnahmeregelung siehe Punkt 5
c. eine „reguläre“ StB vorliegt
d. ein Antrag auf „Überspringung der AK“ vorliegt
e. Spieler/Spielerinnen als Stammspieler in der OL gemeldet sind
f. ein Einsatz im Seniorenbereich erfolgt
g. Spieler/Spielerinnen in der regulären AK nicht in der Mannschaft mit der höchsten Ordnungszahl eingesetzt werden

4. Für KaderspielerInnen und SpielerInnen der Oberligen wird zusätzlich eine Zustimmung des Landestrainers/der Landestrainerin von der HBV-Geschäftsstelle eingeholt.

5. Die Spielberechtigung für die jüngere Altersklasse ist bei der HBV-Geschäftsstelle durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung der HBV-Geschäftsstelle nachgewiesen. Hierfür ist das Formular „Antrag rollierender Stichtag“ zu nutzen und vollständig auszufüllen. Der Spieler/Spielerin wird bei Befürwortung in TeamSL durch den HBV freigegeben, erst dann gilt die Einsatzberechtigung.
Die allgemeine Antragsfrist endet zum 04.09.26.
Die Antragsfrist für ein Spielwochenende endet jeweils mittwochs 16:00 Uhr

6. Grundlage einer Genehmigung ist neben der Beantragung und der damit verbundenen dezidierten Begründung die Teilnahme an einem Testtag 2-3 Stunden Zeitaufwand. Dazu wird der HBV zentrale Veranstaltungen bzw. Termine anbieten. 

Es wird wir das gängige Modul 4talents genutzt. Der Link für den Antrag und der Link für die Registrierung bei 4talents ist ab dem 01.08. freigeschaltet.
 
Bei der verpflichtenden Teilnahme an einem Testtag werden Messwerte der Anthropometrie erfasst und Sprint/Sprung/Koordinations-Daten ermittelt. Die Datenerhebung erfolgt über 4talents, wie wir sie in den Kaderbereichen etabliert haben. Weiterhin wird die Universität Tübingen Eltern, Kinder/Jugendliche und Trainer mit einem Fragebogen zum rollierenden Modell befragen. Die Testtage werden wegen der Vergleichbarkeit in einem dreiwöchigen Zeitfenster regional angeboten.
 
Zeiten und zugehörige Bezirke
19.08. bis 19 Uhr Kassel
20.08. 12-19 Uhr Gießen
23.08. ganzer Tag Frankfurt
26.08. bis 19 Uhr Darmstadt
27.08. 12-19 Uhr Kassel
30.08. ganzer Tag Gießen
31.08. ganzer Tag Frankfurt
02.09. bis 19 Uhr Darmstadt
03.09. 12-19 Uhr Kassel
06.09. ganzer Tag Gießen
07.09. ganzer Tag Frankfurt
09.09. bis 19 Uhr Darmstadt
 
Die Spieler und Spielerinnen können unabhängig der regionalen Zuteilungen auch an anderen Terminen teilnehmen.
 
Beim Minitrainertreffen stellt der Landestrainer immer nochmal den Verlauf eines Testtages vor und klärt Fragen.
Zu diesem Treffen sind neben den Minitrainern in Hessen sehr gerne auch alle anderen Trainer, Übungsleiter, Betreuer eingeladen.

7. Die Spielberechtigung gilt bis zum Ende des jeweiligen Spieljahres. Ein Wechsel ist innerhalb des Spieljahrs nicht zulässig.

8.  Der rollierende Stichtag gilt nur für die entsprechenden Jugendligen in Hessen, bei weiterführenden Spielrunden erlischt das Sonderteilnahmerecht.

9. Bei Nichtbeachtung der Regularien erfolgt die Entscheidung auf Spielverluste aller Spiele, bei denen der/die SpielerIn eingesetzt wurde.

10. Der HBV kann eine Genehmigung jederzeit widerrufen.

11. Es wird für jeden Antrag eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

Basketball Club Wiesbaden