Trainer(ausbildung) / Fortbildung

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Coaching

https://www.hbv-basketball.de/download/hbv-richtlinien-zur-lto/

Du spielst mit dem Gedanken, Trainer zu werden oder bist des schon und du hast noch keine Trainerlizenz?

Der Verein möchte seine Trainer qualifizieren und übernimmt die komplette Lehrgangsgebühr für alle, die danach 2 Jahre im Verein als Trainer oder Co-Trainer tätig sind.

Motivation zum Trainerjob

… kann aus vielen Ecken kommen:

– sich für Basketball engagieren
– neues Lernen / Lebensschule
– sozialer Zusammenhalt
– Verdienst / Geld
– Anerkennung
– Liebe für den Basketballsport

Es wäre schön, wenn wir weiter qualifizierte Coaches im Verein hätten. Dafür sind Aus- und Weiterbildungen notwendig. Es wäre verdammt wichtig für den Verein: Jeder lizenzierte Trainer bringt dem Verein etwas mehr Geld als Zuschuss. Außerdem sind lizenzierte Trainer sehr wichtig, um gute Jugendarbeit zu leisten. Vielleicht sprecht ihr noch einige Leute an, von denen ihr denkt, dass sie auch Interesse haben können! Der Hessische Basketball-Verband HBV hat zur Zeit ein ausgezeichnetes Ausbildungsteam, jeder unlizensierte Trainer, der die Ausbildung durchläuft, wird auf den Lehrgängen eine Menge dazu lernen. Nutzt diese Chance, es bringt euch und den Verein einen großen Schritt nach vorne!


 

Lizenz-Überblick 

D-TRAINERLIZENZ

Grundausbildungslehrgang – erste Trainerlizenzstufe des Deutschen Basketball Bundes – gültig in allen Landesverbänden des DBB.

– 60 Lerneinheiten (LE) an 3 Wochenenden (= 3 Module/ 1 Modul = 20 LE); Zeitplan meistens von 9:30 Uhr bis 18:15 Uhr
– zusätzlich muss das Modul „Soziale Kompetenzen“  (8 LE) besucht werden
– Mindestens 2x jährlich jeweils in den Bezirken (Beispiel: 2009 Bezirke DA & FR; 2010 Bezirke KS & GI, usw.) 
– Prüfung: Praktische Lehrprobe (20 min.) & Theorieprüfung mündlich  (20 min.)
– Es besteht während des gesamten Lehrgangs Anwesenheitspflicht!
· Voraussetzungen Mindestalter 15 Jahre
· Inhalte Grundtechnik, Vortaktik, Taktik
· Ziele Befähigung zu Aufbau, Training und Betreuung Mini- und Anfängerteams sowie von eher freizeitsportorientierten Jugend-/ Erwachsenenteams.

D-Trainerausbildung im HBV:

Informationen zu aktuellen Trainerlehrgängen für die nächsten Monate findest Du hier:

Übersicht: https://dbb.veasysport.cloud/shop/hbv/embed

→ Aktuelle Lehrgänge in HESSEN

Grundsätzlicher Aufbau:

Modul 1 (2 Tage – Sa/So je 8 Stunden)
Modul 2 (2 Tage – Sa/So je 8 Stunden)
Modul 3 (2 Tage – Sa/So je 8 Stunden)
Prüfung: 1 Tag (kann man selbst wählen – ca 3 Stunden Anwesenheitspflicht)

D-Lizenz Lehrgänge richten sich vor allem an Einsteiger ins Trainergeschäft, welche meistens noch selbst im Jugendbereich aktiv sind und eine junge Mannschaft unter dem U14/U12-Bereich in ihrem Verein übernommen haben. Weit über 80% der Teilnehmer sind unter 20 Jahre alt, deshalb wird in der Ausbildung, neben den richtigen Trainingsmethoden, vor allem an die Sozialkompetenz, dem Umgang mit Kindern, vermittelt. Die weiterführende C-Lizenz, sie befähigt das trainieren und coachen bis hin zur Regionalliga, baut auf die D-Lizenz auf und wird von vielen Trainern von Senioren- oder Jugendleistungsmannschaften erworben. Sie geht tiefer in die Materie Basketball ein und behandelt Positionsspezifische- und Gruppentaktiken, sowie die Grundlagen rund um das Basketballtraining und Coaching. Jährlich werden mindestens 3 Trainerlehrgänge, je nach Meldung der Vereine, an verschiedenen Vereinsstandorten in ganz Hessen angeboten.

Zulassungsvoraussetzungen D-Lizenz:

• Nachweis der Einzahlung der Teilnehmergebühr (übernimmt in dem Fall der BC Wiesbaden)
• Mitgliedschaft in einem Verein des LSB-Hessen (Sonderregelungen sind nach Absprache mit dem Vorsitzenden der LTK im HBV möglich)
• Mindestalter 15 Jahre
• Lebenslauf unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen und basketballerischen Gesichtspunkte

Teilnehmerzahl:
Der Lehrgang findet bei Meldung von mindestens 16 Teilnehmern statt. Maximal werden 32 Teilnehmer zugelassen. Über die Teilnahme wird nach Eingang der Meldungen entschieden.


 

C-TRAINERLIZENZ

 

Ausbildungslehrgang – zweite Trainerlizenzstufe des Deutschen Basketball Bundes – gültig in allen Landesverbänden des DBB.

· Veranstalter HBV
· Ziele: Befähigung zum Training und zur Betreuung von leistungsorientierten Jugend- und Erwachsenenteams unterhalb der Regionalliga.

C-Lizenz      (Breitensport)

– 60 Lerneinheiten (LE) an 3 Wochenenden (= 3  Module/ 1 Modul = 20 LE)
– Mindestens 1x jährlich jeweils in den Bezirken FR & GI (Beispiel: 2009 Bezirk GI; 2010 Bezirk FR, usw.)
– Prüfung: Praktische Lehrprobe (30 min.) & Theorieprüfung mündlich (30 min.)
– Es besteht während des gesamten Lehrgangs Anwesenheitspflicht!

C-Lizenz (Leistungssport)

zusätzlich muss ein Modul „Spielkonzeption HBV D-Kader (weiblich oder männlich – 8 LE)“ besucht werden

Zusätzlich zur C-Lizenz (Breiten- oder Leistungssport)  des HBV/DBB erwirbt man automatisch die DOSB-C-Lizenz

Bezuschussungsfähig für HBV-Vereine vom Landessportbund Hessen. Z.Zt. können max. 252 LE á € 1,22 pro Jahr bezuschusst werden.

Spieler von mindestens Juniorennationalmannschaften und  2. Bundesliga (mindestens PRO A), sowie Trainer mit mehrjähriger Erfahrung im Leistungsbereich (mindestens Oberliga) können auf  Antrag direkt zum C-Lehrgang zugelassen werden. Ebenso Spieler, welche im Ausland in der höchstmöglichen Spielklasse aktiv waren.

C-Trainerausbildung im HBV

Informationen zu aktuellen Trainerlehrgängen findest Du hier:

Übersicht: https://dbb.veasysport.cloud/shop/hbv/embed

→ Aktuelle Lehrgänge in HESSEN

Grundsätzlicher Aufbau:

Modul 1 (2 Tage – Sa/So je 8 Stunden)
Modul 2 (2 Tage – Sa/So je 8 Stunden)
Modul 3 (2 Tage – Sa/So je 8 Stunden)
Prüfung  – 1 Tag (kann man selbst wählen – ca 3 Stunden Anwesenheitspflicht)

Zulassungsvoraussetzungen C-Lizenz:

• Nachweis der Einzahlung der Teilnehmergebühr (übernimmt in dem Fall der BCWI)
• Mitgliedschaft in einem Verein des LSB-Hessen (Sonderregelungen sind nach Absprache mir dem Vorsitzenden der LTK im HBV möglich)
• Mindestalter 18 Jahre
• gültige D-Lizenz des HBV
• Schiedsrichterlizenz (alternativ muss im Rahmen des C-Trainerlehrgangs für einen Unkostenbeitrag von € 15,- in bar – das Schiedsrichtertheoriemodul besucht werden oder ersatzweise Teilnahme am theoretischen Teil der Schiri-Ausbildung)
• Lebenslauf unter besonderer Berücksichtung der sportlichen und basketballerischen Gesichtspunkte
• 1. Hilfe-Kurs (min. 2-tägig; nicht älter als 4 Jahre)

Weitere Infos bekommt ihr beim Vorstand.

Die Meldungen können ausschließlich per Internet erfolgen. Zur Anmeldemaske gelangt man über folgenden Link: 

 

Aktuelle Lehrgänge in HESSEN

Übersicht: https://dbb.veasysport.cloud/shop/hbv/embed

 

 


 

Fortbildungen

https://www.dbb-trainer.de/

 https://dbb.veasysport.cloud/shop/hbv/embed

 

Sportartunabhängige online Fortbildungen

https://www.badischer-sportbund.de/bildung/sportpraxis/fortbildung/

https://bildungsportal.lsb-niedersachsen.de/angebotssuche

https://www.sportjugend-hessen.de/fortbildungen/uebersicht

https://www.htv-online.de/bildung/bildungsmassnahmen-mit-lizenzabschluss/fortbildungsevents/

https://www.bildungsportal-sport.de/

https://onlinelernen.lsbh.de/course/index.php

https://zfs.bildung.hessen.de/la/index.html

 

R I C H T L I N I E N zur Lehr- und Trainerordnung (LTO) für die Ausbildung und Prüfung von Trainerinnen und Trainern sowie Fachübungsleiterinnen und Fachübungsleitern: 
https://www.hbv-basketball.de/wp-content/uploads/2021/11/images_download_trainer_HBV-Richtlinien_zur_LTO_2020v6.pdf

 

 


 

B-TRAINERLIZENZ

Ausbildungslehrgang für Trainer im Leistungssportbereich – dritte Trainerlizenzstufe des DBB.

· Erwerb DBB-Lehrgang mit ca. 90 UE
· Veranstalter Deutscher Basketball Bund (Unterlagen können beim DBB angefordert werden)
· Kosten s. DBB-Ausschreibungen ( www.dbb-trainer.de )

Teilnahmeberechtigt an der B-Trainerausbildung sind Trainer, die im Besitz einer gültigen C-Trainerlizenz des DBB sind und nachgewiesen haben, dass sie in den letzten zwei Jahren im Leistungssport tätig waren. Außerdem ist die Empfehlung des zuständigen Landeslehrwartes für die Zulassung zur B-Ausbildung erforderlich. Zugelassene Bewerber müssen zum Erwerb der Trainerlizenz das komplette Ausbildungsprogramm absolvieren: Grundlehrgang (ca. 590 Euro), den Aufbaulehrgang (ca. 540 Euro) sowie einen Wahlpflichtlehrgang aus dem Fortbildungsangebot (ca. 150 Euro). Zusätzlich sind bis zur Prüfung 10 Hospitationen (mind. 90 min.) bei mind. zwei verschiedenen A-Trainern von Auswahlmannschaften bzw. Bundesligamannschaften nachzuweisen. Entsprechende Formulare versendet die Bundesakademie des DBB GmbH mit der Zulassung zur Ausbildung bzw. stehen als Download auf der Homepage zur Verfügung. Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer alle Ausbildungsteile vollständig besucht, die Einzahlung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nachgewiesen und sich bis spätestens 01.07. des Jahres verbindlich zur Prüfung angemeldet hat. Darüber hinaus muss jeder Teilnehmer am Prüfungstag zur Demonstration der spielpraktischen Fähigkeiten im Demo-Team mitwirken.

A-TRAINERLIZENZ

· Kosten s. DBB-Ausschreibungen ( www.dbb-trainer.de ): www.tbv-online.de/pics/medien/1_1297254343/aus_fobi_dbb_2011.pdf  – ca. 1300,- Euro

Ausbildungslehrgang für Trainer im Hochleistungssportbereich – vierte Trainerlizenzstufe des DBB.

Teilnahmeberechtigt an der A-Trainerausbildung sind Trainer, die im Besitz einer gültigen B-Trainerlizenz des DBB sind, die 2005 oder früher ausgestellt wurde, und nachgewiesen haben, dass sie in den letzten zwei Jahren im Hochleistungssport tätig waren. A-Trainerkandidaten besuchen den Grundlehrgang (ca. 720 Euro), den Aufbaulehrgang (ca. 590 Euro) sowie einen Wahlpflichtlehrgang aus dem Fortbildungsangebot (ca. 150 Euro). Zusätzlich sind bis zur Prüfung 10 Hospitationen (mind. 90 Min.) bei verschiedenen A-Trainern von Auswahl- bzw. Bundesligamannschaften nachzuweisen. Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer alle Ausbildungsteile vollständig besucht, die Einzahlung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nachgewiesen und sich rechtzeitig verbindlich auf dem vorgesehen Anmeldeformular zur Prüfung angemeldet und zwei Exemplare der schriftlichen Hausarbeit rechtzeitig (Eingang bei der Bundesakademie) eingereicht hat. Darüber hinaus muss jeder Teilnehmer am Prüfungstag zur Demonstration der spielpraktischen Fähigkeiten im Demo-Team mitwirken.

Die Ausschreibungen und Online-Anmeldung für die Lehrgänge und Fortbildungen sind ca. 6 Wochen vor dem ersten Termin auf www.hbv-basketball.de zu finden.

 

ÜBERSICHT ÜBER DIE GEBÜHREN im HBV

Zweck Gebührenhöhe (€) Hinweise
Es gelten die LTO und die Richtlinien der LTK für die hier aufgelisteten Gebühren
D-Trainer-Lehrgang 180.-
C-Trainer Breitensport 180.-
C-Trainer Breitensport Kompaktlehrgang 390.-
C-Trainer Leistungssport Kolloquium 100.-
B-Anwärter Kolloquium 50.-
Wiederholung von Prüfungen bzw. Teilprüfungen 50.-
Prüfungen im Rahmen von Sonderregelungen 50.-
Nachprüfungen 50.-
Übergangslizenz für OL Senioren 250.-
Übergangslizenz für OL Jugend 200.-
Übergangslizenz für LL Jugend 200.-
… je Überspringung einer weiteren Lizenzstufe für die
Übergangslizenz 50.-
Übergangslizenz Jugend-Qualifikationen 50.-
… je Überspringung einer weiteren Lizenzstufe für die
Übergangslizenz für die Qualifikationen 10.-
Anrechnung einer ÜGL auf die Ausbildung zum D-Lizenz Trainer 180.-
Anrechnung einer ÜGL auf die Ausbildung zum C-Lizenz Trainer
Breitensport 180.-
Anrechnung einer ÜGL auf die Ausbildung zum C-Lizenz Trainer
Leistungssport 100.-
Anrechnung einer ÜGL „Jugend-Qualifikationen“ auf die
Ausbildung zum D-Lizenz Trainer oder C-Lizenz Trainer
Breitensport

50.-
Übergangslizenz Ausnahmeregelung s.o. + 100.- Zusatzgebühr
Bearbeitungsgebühr zur Lizenzverlängerung 10.-
Diese Übersicht wird bei Bedarf auf der HBV-Homepage aktualisiert.

 

 


 

Gültigkeit und Verlängerungen der Trainerlizenzen

https://www.hbv-basketball.de/hbv-lehr-und-trainerordnung-2/

Quelle:

R I C H T L I N I E N zur Lehr- und Trainerordnung (LTO) für die Ausbildung und Prüfung von Trainerinnen und Trainern sowie Fachübungsleiterinnen und Fachübungsleitern: 
https://www.hbv-basketball.de/wp-content/uploads/2021/11/images_download_trainer_HBV-Richtlinien_zur_LTO_2020v6.pdf

Gültigkeit der D-, C- und DOSB-Lizenzen / Verlängerung / Gebühren

Innerhalb einer 4-jährigen Gültigkeitsdauer einer Trainerlizenz müssen Fortbildungen von mindestens 16 UE besucht werden. Nur
diese können dann für die Verlängerung für 4 weitere Jahre anerkannt werden. Die Verlängerung einer Trainerlizenz kann für
maximal 4 Jahre erfolgen. Dabei gelten für die Anerkennung von Verlängerungen Fortbildungen mit mindestens je 8 UE.

Ungültige Trainer- und Übungsleiterlizenzen werden grundsätzlich ab dem Beginn des Ruhens rückwirkend verlängert.

Lizenzen, die 4 Jahre und länger nicht mehr gültig sind, können nur durch den Besuch von 32 Unterrichtseinheiten durch den HBV
veranstalteten oder anerkannten Fortbildungslehrgängen wieder erneuert und um 3 weitere Jahre ab dem Beginn des Ruhens
verlängert werden.

Lizenzen, die 6 Jahre und länger nicht mehr gültig sind, können durch den kompletten Besuch der Ausbildungsreihe ohne
Prüfungsmodul reaktiviert werden und werden dann für 4 Jahre gültig geschrieben.
Lizenzen, die 8 Jahre und länger nicht mehr gültig sind, können durch den kompletten Besuch der Ausbildungsreihe ohne
Prüfungsmodul plus 16 UE Fortbildung reaktiviert werden und werden dann für 4 Jahre gültig geschrieben.

Für die Anerkennung von externen Fortbildungen ist eine vorherige Genehmigung durch den Vorsitzenden der LTK notwendig.
Dabei wird eine Bearbeitungsgebühr zur Lizenzverlängerung in Höhe von 10 € erhoben.

Verlängerung erfolgt über die HBV Geschäftsstelle

 

 

Regelungen für Übergangslizenzen (ÜGL)

7.1 Allgemeine Bestimmungen

Wenn ein Trainer nicht die erforderliche und/oder gültige Trainerlizenz besitzt, kann nach den folgenden Regelungen eine
Übergangslizenz beantragt werden. Dieses geschieht durch den Verein per E-Mail an die Geschäftsstelle.

Übergangslizenzen können nur zur nächsthöheren, gültig vorhandenen Trainerlizenz ausgestellt werden, d.h.:
• Trainer ohne Lizenz: ÜGL D-Trainer-Lizenz
• gültige D-Trainer-Lizenz: ÜGL C-Trainer-Lizenz Breitensport
• gültige C-Trainer-Lizenz Breitensport: ÜGL C-Trainer-Lizenz Leistungssport
Beim Überspringen von Lizenzstufen bei beantragten ÜGL werden zusätzliche Gebühren in Höhe von 50 € für jede
Überspringung berechnet. Die Gesamtgebühr kann demnach maximal 350 € betragen (250 € Grundgebühr + 50 € + 50 € für
zweimalige Überspringung).

ÜGL müssen für die Qualifikationen zu den Jugendober- und landesligen auf Grundlage der Ausschreibungen beantragt werden,
wenn keine gültige Lizenz vorhanden ist. Dafür wird eine Grundgebühr in Höhe von 50 € und für jede Überspringung von
Lizenzstufen bei beantragten ÜGL werden zusätzlich 10 € berechnet. Diese ÜGL hat als Ausnahmeregelung keinen Einfluss auf
eine ÜGL für die neue Spielzeit und wird bei entsprechender Qualifikation für die OL oder LL auf die neue ÜGL angerechnet.
Sofern ein Trainer eine ÜGL in der vergangenen Saison hatte, kann keine ÜGL für die Qualifikationen/Spielrunde beantragt
werden. Dazu gibt es folgende Ausnahme: Im Rahmen einer besonderen Ausnahmeregelung kann für einen Trainer eine erneute
ÜGL beantragt werden. Wenn eine ÜGL für die gleichen Person wiederholt beantragt wird, erhöht sich die Gebühr um 100 €. Die
Anrechnung von Gebühren auf eine Trainer-Ausbildung verfällt dann vollständig. Über die Ausnahmereglung entscheidet auf
Grundlage eines schriftlich begründeten Antrages der LTK-Vorsitzende und die GS.

Übergangslizenzen verlieren ihre Gültigkeit am Ende des Wettbewerbes für den sie ausgestellt wurden, oder wenn der Trainer,
für den diese Lizenz erteilt wurde, während des Wettbewerbs den Verein verlässt.
Gebühren für Übergangslizenzen werden nicht – auch nicht anteilmäßig –zurückerstattet.

 

7.2 Seniorenmannschaften in den Oberligen

Die Seniorenmannschaften der Oberligen müssen bei jedem Spiel von einem Trainer verantwortlich betreut werden, der
mindestens Inhaber einer C–Trainer-Lizenz Breitensport ist. Für andere Trainer muss gegen eine Grundgebühr von 250 € eine
Übergangslizenz beantragt werden. Diese Lizenz ist ligen-, mannschafts- und personenbezogen, damit nicht übertragbar und gilt
für eine Saison. Sie kann pro Trainer nicht in zwei aufeinander folgenden Jahren beantragt werden. Wird innerhalb eines Jahres
von dem mit Übergangslizenz ausgestatteten Trainer ein C-Trainer-Lehrgang besucht, wird ein Betrag von 180 € auf die
Lehrgangsgebühr angerechnet. Die Lehrgangsgebühr von 180 € muss zunächst vollständig bezahlt werden, nach bestandener
Prüfung und Vorlage aller notwendigen Unterlagen wird der Betrag von 180 € zurückerstattet.

 

7.3 Jugendmannschaften in den Oberligen

Die Jugendmannschaften der Oberligen müssen bei jedem Spiel von einem Trainer betreut werden, der mindestens Inhaber einer
C–Trainer-Lizenz Leistungssport ist. Für andere Trainer kann einmalig eine Übergangslizenz gegen eine Grundgebühr von 200 €
beantragt werden. Diese Lizenz ist ligen-, mannschafts- und personenbezogen, damit nicht übertragbar und gilt für eine Saison.
Sie kann pro Trainer nicht in zwei aufeinander folgenden Jahren beantragt werden. Wird innerhalb eines Jahres von dem mit
Übergangslizenz ausgestatteten Trainer ein C-Trainer-Lehrgang „Leistungssport“ besucht, wird ein Betrag von 100 € auf die
Lehrgangsgebühr angerechnet. Die Lehrgangsgebühr von 100 € muss zunächst vollständig bezahlt werden, nach bestandener
Prüfung und Vorlage aller notwendigen Unterlagen wird der Betrag von 100 € zurückerstattet.

 

7.4 Jugendmannschaften in den Landesligen

Die Jugendmannschaften der Landesligen müssen bei jedem Spiel von einem Trainer betreut werden, der mindestens Inhaber
einer D–Trainer-Lizenz ist. Für andere Trainer kann einmalig eine Übergangslizenz gegen eine Grundgebühr von 200 € beantragt
werden. Diese Lizenz ist ligen-, mannschafts- und personenbezogen, damit nicht übertragbar und gilt für eine Saison. Sie kann
pro Trainer nicht in zwei aufeinander folgenden Jahren beantragt werden. Wird innerhalb eines Jahres von dem mit
Übergangslizenz ausgestatteten Trainer ein D-Trainer-Lehrgang besucht, werden 180 € auf die Lehrgangsgebühr angerechnet.
Die Lehrgangsgebühr von 180 € muss zunächst vollständig bezahlt werden, nach bestandener Prüfung und Vorlage aller
notwendigen Unterlagen wird der Betrag von 180 € zurückerstattet.

Vorzulegen sind in allen Fällen die unterschriebene „Ehren- und Verpflichtungserklärung des DOSB“, das unterschriebenes
Formular zur „Einwilligungserklärung zur Speicherung personenbezogener Daten von angehenden und bestehenden
Trainern/Trainerinnen“ und der unterschriebene „Verhaltenskodex des HBV“. Diese Unterlagen sind mit der Beantragung der ÜGL
vorzulegen.

Basketball Club Wiesbaden