Corona Update – Wiesbaden – 3G-Regel
Die Inzidenzwerte sind in den letzten Wochen wieder stark angestiegen. Aus diesem Anlass hat die Stadt Wiesbaden neue Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Inzidenz erlassen:
- Der Einlass in die Innenräume von Sportstätten für Personen ab 6 Jahren ist nur mit Negativnachweis zulässig!
D.h. es ist eines folgender Nachweise erforderlich:- Impfnachweis
- Gensenennachweis
- Testnachweis
- Ab Schulbeginn sind auch die Testhefte, die von der Schule ausgegeben werden als Nachweis verwendbar. Diese gelten nicht in den Schulferien, sondern nur zur Schulzeit!
- Für Personen die einen Negativtestnachweis benötigen,
- kann ein offizieller Testnachweis aus einem Testzentrum verwendet werden (PCR, max. 48 Std. alt oder Antigen, max. 24 Std. alt)