Allgemein

Spielordnung des DBB – Stand 6/2026 – Änderung „Antrag auf Änderung der Einsatzberechtigung“ (aka „Ummeldung“)

Ausschnitt DBB – Spielordnung Stand Juni 2026

§ 29

1. Ist ein Spieler noch nicht zum Einsatz gekommen, so kann die Einsatzberechtigung für jede andere Mannschaft erlangt werden.

2. Ist ein Spieler bereits zum Einsatz gekommen, so ist die Änderung der Einsatzberechtigung für eine Mannschaft mit einer niedrigeren Ordnungszahl möglich. Er unterliegt einer Wartefrist von zwei Pflichtspielen der neuen Mannschaft ab der Bewilligung des Antrags. Ein Aushilfseinsatz ist danach nicht mehr zulässig.

3. Wird für einen Spieler, der bereits zum Einsatz gekommen ist, die Änderung der Einsatzberechtigung für eine Mannschaft mit einer höheren Ordnungszahl beantragt, so ist der Spieler ab dem Zeitpunkt der Bewilligung des Antrags nur noch für diese Mannschaft einsatzberechtigt. Er unterliegt einer Wartefrist von zwei Pflichtspielen seiner neuen Mannschaft ab diesem Zeitpunkt. Ein Aushilfseinsatz ist nicht mehr zulässig.

4. Die Änderung einer Einsatzberechtigung gemäß den Absätzen 2 und 3 ist nur möglich, wenn damit eine Änderung der Spielklasse verbunden ist.

5. Die Einsatzberechtigung eines Spielers, für dessen Stammmannschaft auf das Teilnahmerecht verzichtet wurde, kann für jede andere Mannschaft des Vereins beantragt werden. Ein Aushilfseinsatz ist nicht mehr zulässig.

 

Was sich gegenüber 2025 geändert hat

  • Wechsel zu einer Mannschaft mit niedrigerer Ordnungszahl (§ 29 Abs. 2): Die bisherige Beschränkung auf begründete Ausnahmefälle entfällt. Neu ist eine Wartefrist von zwei Pflichtspielen der neuen Mannschaft ab Bewilligung des Antrags. Ein Aushilfseinsatz ist nach der Änderung nicht mehr zulässig.

  • Wechsel zu einer Mannschaft mit höherer Ordnungszahl (§ 29 Abs. 3): Die bisherige Sonderregel für die Mannschaft mit der nächsthöheren Ordnungszahl, die unter Voraussetzungen weitere Einsätze in der bisherigen Stammmannschaft erlaubte, entfällt. Ab Bewilligung ist der Spieler nur noch für die neue Mannschaft einsatzberechtigt. Auch nach der neuen Regelung gilt eine Wartefrist von zwei Pflichtspielen der neuen Mannschaft; ein Aushilfseinsatz ist nicht mehr zulässig.

  • Neue Voraussetzung für beide Wechselrichtungen (§ 29 Abs. 4): Hat der Spieler bereits einen Einsatz gehabt, muss mit der Änderung der Einsatzberechtigung auch ein Wechsel der Spielklasse verbunden sein.

Unverändert, aber wichtig: Nach § 27 kann die Änderung bis zum 31. Januar beim zuständigen Landesverband beantragt werden. Der Landesverband entscheidet binnen einer Woche; die Entscheidung ist endgültig.

 

Vollversion der Spielordnung

https://www.basketball.nrw/images/Amtliches/Ordnungen/2026/2026_NEU_DBB-Spielordnung_g%C3%BCltig_ab_06-2026.pdf

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