Ausweitung Spielberechtigung für Jugendliche („Sprung-Genehmigung“)
Ausweitung einer Spielberechtigung für Jugendliche
Anleitung zur Ausweitung der Spielberechtigung / Alters-Überspringungs-
Gemäß § 4 der DBB-Jugendspielordnung benötigt eine/ein Jugendliche/r in folgenden Fällen eine Sprunggenehmigung:
U16-Spieler/innen bei Einsatz im Seniorenbereich
U15-Spieler/innen bei Einsatz im Seniorenbereich
U14-Spieler bei Einsatz in der mU18
U14-Spielerinnen bei Einsatz in der wU19
U13-Spieler bei Einsatz in der mU18
U13-Spielerinnen bei Einsatz in der wU17
Die Einsatzmöglichkeiten für U12- und Mini-Spieler/innen sind in der Ausschreibung festgelegt. Sprung-Genehmigungen werden nicht erteilt.
Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Sportärztliches Attest (nicht älter als einen Monat) mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich des Spielens in der beantragten Alters- oder Spielklasse, z.B. so oder so ähnlich: https://basketball.nrw/images/
Sportärztliches Attest (nicht älter als einen Monat) mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich des Spielens in der beantragten Alters- oder Spielklasse
Wichtig:
Die Zahlung erfolgt auf Gesamtrechnung jeweils zu den Stichtagen 01.11. sowie 01.04. Bis zum 31.12.2026 ist die Gesamtrechnung nach Einstellung in die Postfächer innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Ab dem 01.01.2027 werden die Gebühren per Lastschrift eingezogen.
Die Sprunggenehmigung gilt bis zum Ende der Saison. Sie muss also nach dem letzten Spieltag erneut beantragt werden…
Die Antragsunterlagen können eingescannt per Mail an geschaeftsstelle@hbv-
https://www.hbv-basketball.de/
beantragt werden
ACHTUNG! Der Antrag wird ausschließlich durch die BCW-Spielleitung gestellt!
