Programm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schule und Sportverein

Das „Programm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schule und Sportverein“ ist eine etablierte Initiative des Hessischen Kultusministeriums in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Hessen. Die Förderung beträgt 700 Euro pro Jahr und läuft maximal drei Jahre. Der Antrag wird von der Schule gestellt, nicht vom Sportverein, und muss bis zum 15. April beim zuständigen Staatlichen Schulamt eingehen.

Ein wichtiger Bestandteil der Förderung ist die Qualität der angebotenen Sportmaßnahmen. Daher dürfen die Angebote ausschließlich von qualifizierten Personen geleitet werden. Dazu zählen ausgebildete und lizenzierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter oder Trainerinnen und Trainer mit einer gültigen C-Lizenz in den Bereichen Breiten- und Freizeitsport, Kinder- und Jugendsport oder Sport im Ganztag. Auch Sportlehrkräfte oder Lehrkräfte mit entsprechender Übungsleiterlizenz kommen infrage. Zusätzlich ist für den Einsatz in der Schule ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis erforderlich sowie ein Nachweis über den bestehenden Masernschutz.

 

Die wichtigsten Fakten im Überblick 

  • Wie komme ich an die Förderung?
    Durch ein gemeinsames Planungsgespräch mit einer Schule und einen Antrag BIS ZUM 15. April durch die Schule beim zuständigen Staatlichen Schulamt

  • Wer stellt den Antrag?
    Die Schule reicht den Antrag ein, nicht der Sportverein. 

  • Wie viel Geld bekomme ich?
    700 Euro pro Jahr für maximal drei Jahre. 

  • Wann wird das Geld ausgezahlt?
    In zwei Raten pro Schuljahr – nach Einreichung der Stundennachweise. 

  • Wer entscheidet über die Förderung?
    Eine Programmgruppe aus Vertreter*innen des Schulamts und des organisierten Sports. 

  • Wer darf das Angebot leiten?
    Nur qualifizierte Übungsleiterinnen/Trainerinnen mit gültiger Lizenz oder entsprechend ausgebildete Lehrkräfte. 

  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
    Qualifizierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter oder Trainerinnen und Trainer mit gültiger C-Lizenz in den genannten Bereichen sowie entsprechend ausgebildete Lehrkräfte, erweitertes Führungszeugnis und Masernschutz. 

  • Was muss ich organisatorisch beachten?
    Regelmäßige Durchführung des Angebots und Dokumentation aller Stunden. 

  • Was passiert nach den drei Jahren Förderung?
    Die Förderung endet – eine eigene Finanzierung muss organisiert werden. 

  • Lohnt sich die Kooperation für meinen Verein?
    Ja, vor allem zur Mitgliedergewinnung, Talentförderung und stärkeren Präsenz in der Kommune. 

  • Welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
    Zum Beispiel Kommunen, Fördervereine, Ganztagsmittel, Sponsoren oder Elternbeiträge.

 

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