Bildungsurlaub

Das Recht auf Bildungsurlaub ist ein Anspruch der in Hessen Beschäftigten auf Freistellung von der Arbeit, zur Teilnahme an einer anerkannten Veranstaltung der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Schulung zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes. Es ist im Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub – kurz: Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) – geregelt.

Danach steht den Beschäftigten in Hessen pro Jahr ein Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub zur Teilnahme an einer nach dem HBUG anerkannten Veranstaltung zu. Der Anspruch erhöht oder verringert sich entsprechend, wenn regelmäßig mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche gearbeitet wird – die Wochenarbeitsstunden sind für die Anspruchshöhe nicht ausschlaggebend.

Wer hat Anspruch?
Der Anspruch besteht für Beschäftigte der privaten Wirtschaft und des Öffentlichen Dienstes, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht und der Antrag spätestens sechs Wochen vor Beginn des Lehrgangs eingereicht wird (eine spätere Beantragung ist möglich, muss dann aber nicht mehr genehmigt werden). Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten fallen nicht unter das Hessische Bildungsurlaubsgesetz. Für diesen Personenkreis bestehen Sondervorschriften.

Erstattung im Zeitraum der Freistellung
Für die Teilnahme an einer offiziell anerkannten Schulung erstattet das Land Hessen dem Arbeitgeber möglicherweise (prüfen!) für den Zeitraum der Freistellung das fortzuzahlende Arbeitsentgelt auf der Grundlage des durchschnittlich gezahlten Arbeitsentgelts pro Tag. Der Bildungsurlaubsanspruch kann für einen Lehrgang eingesetzt werden, welcher entweder an fünf aufeinander folgenden Tagen oder an zwei und drei Tagen, durchgeführt innerhalb von 8 Wochen, stattfindet. Die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub an einzelnen Tagen ist nicht möglich.

Beantragung des Bildungsurlaubs
Die Beantragung von Bildungsurlaub ist erst nach Anmeldung zum Lehrgang möglich.

Wenn ihr Interesse daran habt, schreibt eine E-Mail an Veranstalter des Lehrganges mit der Nachfrage, ob der Lehrgang für Bildungsurlaub anerkannt ist.

 

https://www.sportjugend-hessen.de/ausbildungen/bildungsurlaub-beantragen#c1500

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