Sonderteilnahmeberechtigung STB (Doppellizenz)
Wichtige Hinweise und Tipps
Die STB ermöglicht es Jugendlichen, die unter die Altersklasse U20 fallen, in einem anderen Verein zu spielen, ohne dabei ihre Mitgliedschaft im Stammverein zu verlieren. Dies ist besonders hilfreich, wenn ein Spieler oder eine Spielerin in einer bestimmten Alters- oder Spielklasse im Stammverein nicht zum Einsatz kommen kann und dies in einem anderen Verein möglich wäre.
ZUSÄTZLICH ist eine Sonderteilnahmeberechtigung (STB) ist als individuelle Fördermaßnahme für Jugendliche (U20) anzusehen. Jugendliche können eine Sonderteilnahmeberechtigung (Jugend oder Senioren) NUR FÜR EINE MANNSCHAFT eines anderen Vereins erhalten. Eine STB ist über den Landesverband des Zweitvereins beim DBB bis zum 30.11. eines Spieljahres zu beantragen und endet mit Ablauf eines Spieljahres.
Also:
– Stamm-Verein: Mehrere Teams möglich
– „Nicht-Stamm-Verein“: EINE Sonderteilnahmeberechtigung möglich
Ein Antrag auf Sonderteilnahmeberechtigung muss sorgfältig und korrekt ausgefüllt werden, damit wir ihn zügig bearbeiten und an den DBB zur Freigabe weiterleiten können. Diese Anträge treffen vermehrt zu Beginn der Saison innerhalb von wenigen Wochen ein und stellen für unser Team einen erheblichen Arbeitsaufwand dar.
Der Spieler muss den Antrag ausdrucken, unterschreiben, seine persönlichen Daten angeben und dann von seinem Heimatverein ausfüllen lassen. Den Antrag gibt es bei der BCW-Spielleitung. Der Antrag wird dann – ausgefüllt – an die BCW-Spielleitung weitergeben. Der Aufnahmeantrag ( https://www.bcwiesbaden.de/mitgliedschaft/aufnahmeantrag/ ) muss bereits vorliegen. Als „Doppel-Lizenzler“ mit einem anderen Heimatverein als der BCW zahlt man einen geringeren Beitrag (siehe Aufnahmeantrag).
Der Antrag ist gebührenpflichtig (aktuell 20 Euro). Der Antrag ist von den beteiligten Vereinen und Landesverbänden zu unterzeichnen und abzustempeln. Die Landesverbände können hierfür eine Gebühr festlegen. Die Sonderteilnahmeberechtigung endet mit Ablauf des Spieljahres und gilt nicht für die darauf folgende Jugendqualifikationsrunde, da diese zur darauffolgenden Saison gehören! Für alle Wettbewerbe ist die Anzahl der Sonderteilnahmeberechtigungen auf drei je Spiel begrenzt (siehe § 3 der DBB-Jugendspielordnung).
Achtung: Beide Vereine müssen beide Seiten vollständig ausfüllen und unterschreiben (TA Nr., Name, Liga im Zweitverein, Einsatz im Stammverein usw.).
Überweisung von 20,00 Euro Bearbeitungsgebühr an den HBV:
- IBAN:DE16 5185 0079 0120 0650 25
- BIC-/SWIFT-Code: HELADEF1FRI
- Sparkasse Oberhessen
Einsenden aller Unterlagen + Überweisungsbeleg an die HBV Geschäftsstelle per Post oder per Mail an geschaeftsstelle@hbv-basketball.de
Der vollständig ausgefüllte, unterschriebene und abgestempelte Antrag wird über den Zweitverein gestellt und anschließend zuerst durch die zuständigen Landesverbände geprüft, bevor der Antrag an den DBB weitergereicht wird.
Aus aktuellem Anlass nochmal folgender Hinweis an einem Beispiel:
- Stammverein A hat folgende Teams im Spielbetrieb: Bezirksliga MU16, Landesliga MU16, Landesliga MU18
- Im Zweitverein B soll eine STB für die Oberliga MU16 beantragt werden.
- Dieses ist in der genannten Richtung (in einer höhere Liga) möglich, nicht aber umgekehrt. Zusätzlich ist zu beachten, dass ein Einsatz im Stammverein ENTWEDER in der Bezirksliga MU16 erfolgen kann ODER in der Landesliga MU16. Ein Einsatz in der Bezirksliga MU16 UND in der Landesliga MU16 ist NICHT möglich (keine Aushilfe!). Ein Einsatz in der Landesliga MU18 wäre möglich.
Man könnte natürlich die Problematik, dass man keine STB für eine niedrigere Liga bekommen darf umgehen, indem man den Stamm-Verein wechseln würde (um dann eine STB im „alten“ Verein zu bekommen), dabei muss man aber bedenken, dass man NUR IM STAMM-VEREIN in mehreren Mannschaften spielen darf. Es gilt also, sich ein Gesamtbild zu verschaffen, in welchen Teams man wo spielen will. Eine Doppellizenz für eine Liga, in der der „Partnerverein“ auch mitspielt, wird nicht genehmigt!
Darüber hinaus geben wir nochmal den Hinweis weiter: Bitte spielt die Jugend-Oberliga und Landesliga-Qualifikationen ohne STBs. In der Vergangenheit hatten wir immer wieder den Fall, dass die gewünschten Qualifikationen nicht geschafft worden sind und dann kann die STB nicht mehr genutzt werden, da nur ein Antrag pro Saison zulässig ist. Wenn sie für eine Oberliga-Qualifikation ausgestellt wurde, kann sie in der Landesliga nicht genutzt werden und auch nicht mehr für einen anderen Zweitverein erneuert werden.
Ein/e SpielerIn, die/der vom rollierenden Stichtag Gebrauch macht, darf in maximal zwei Mannschaften insgesamt eingesetzt
werden. Hierzu zählt auch die durch eine Sonderteilnahmeberechtigung (STB) beantragte Altersklasse.
Antrag 2025/2026: https://www.basketball-bund.de/wp-content/uploads/sites/2/2025/05/2025-Antrag-STB-2025-26.pdf
STB-Checkliste
Bevor eine Sonderteilnahmeberechtigung (Doppellizenz) beantragt werden kann, müssen folgende Punkte beachtet werden:
-
- Nur Jugendliche bis einschließlich der U20 können eine STB beantragen.
- Jugendliche können nur einmal pro Saison eine STB für eine Mannschaft eines anderen Vereins erhalten.
- Bei einem Wechsel des Stammvereins erlischt die STB und es kann für die gleiche Saison keine neue STB beantragt werden.
- Der Einsatz im Zweitverein muss in einer anderen Alters- oder Spielklasse erfolgen, als dies im Stammverein möglich wäre.
- In der STB-Altersklasse darf im Stammverein nur in einem Team gespielt werden.
- Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein (inklusive der Unterschriften der Sorgeberechtigten, falls erforderlich) und leserlich in Druckbuchstaben geschrieben werden. Unvollständige oder unleserliche Anträge können nicht bearbeitet werden.
- Wünschenswert wäre der Antrag digital in PDF-Form und gut leserlich
- Die Jugendlichen müssen im Stammverein für alle Mannschaften gemeldet sein, die auch auf dem STB-Antrag stehen. (Zuordnung in Team SL)
- Die Deadline zum Einreichen eines STB-Antrags ist der 30. November.
Zusammenfassung:
- STB Antrag vollständig ausfüllen (TA-NR. der/des Aktiven, Stempel und Unterschriften der Vereine, Unterschrift Erziehungsberechtigte ganz wichtig: Alle möglichen Einsätze im Stammverein und konkrete Angabe des Einsatzes im Zweitverein.
- Überweisung tätigen (Nachweis abspeichern). Die Gebühr in Höhe von 20 € ist auf das bestehende Konto des HBV mit der IBAN DE16 5185 0079 0120 0650 25 und dem Verwendungszweck „STB, Vor- und Nachname“ zu überweisen.
- Alle Unterlagen gut lesbar einscannen und an die BCW-Spielleitung senden
- Deadline ist immer Eingang beim HBV mittwochs, wenn am folgenden Wochenende der erste Einsatz stattfinden soll.
