Bildungs- und Teilhabepaket: Unterstützung Vereinsmitgliedschafts-Beiträge
Das Bildungs- und Teilhabepaket in Wiesbaden (Stand 2025)
Familien mit geringem Einkommen können für ihre Kinder bis 18 Jahre finanzielle Unterstützung für Vereinsmitgliedschaften, Freizeit- und Kulturangebote erhalten – bis zu 15 € pro Monat und Kind. Hier erfahren Sie, wer antragsberechtigt ist, wie Sie den Antrag stellen und worauf Sie achten sollten.
Wer kann die Unterstützung erhalten?
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag, deren Familien eine der folgenden Leistungen beziehen, können das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen:
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Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II), Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld
Die Förderung gilt auch für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen.
Wie hoch ist die Unterstützung für Vereinsbeiträge?
Für die Mitgliedschaft in einem Sportverein werden monatlich bis zu 15 Euro pro Kind übernommen. Dieser Betrag kann auch für andere Freizeit- und Kulturangebote genutzt werden, solange der Höchstbetrag von 15 Euro pro Monat nicht überschritten wird.
Wie läuft die Beantragung ab?
Die Förderung muss beim zuständigen Amt beantragt werden:
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Jobcenter Wiesbaden (Konradinerallee 11, 65189 Wiesbaden) – bei Bezug von Bürgergeld
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Amt für soziale Arbeit – bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe
Das Online-Antragsformular finden Sie unter:
https://www.wiesbaden.de/vv/produkte/50/jobcenter/Leistungen-fuer-Bildung-und-Teilhabe-beantragen
NUTZEN SIE BITTE DAS FORMULARPAKET „Beiträge für soziale, kulturelle oder sportliche Aktivitäten“ bzw. „Kultur, Freizeit u. Sport“
Bei Fragen hilft das Jobcenter Wiesbaden gerne weiter: Telefon: 0611-312222
Wichtige Hinweise:
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Ein Nachweis über die Vereinsmitgliedschaft und die Höhe des Beitrags ist erforderlich.
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Bitte fügen Sie alle im Formular geforderten Belege sowie den Nachweis über den Bezug der jeweiligen Sozialleistung (z. B. Bewilligungsbescheid) bei.
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Die Auszahlung erfolgt in der Regel direkt an den Verein oder als Erstattung an die Eltern.
Wichtige Hinweise für Vereinsmitglieder:
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Der Zuschuss gilt bis zum 18. Geburtstag des Kindes.
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Auch erforderliche Ausrüstungsgegenstände (z. B. Sportschuhe) können im Rahmen des 15-Euro-Budgets bezuschusst werden.
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Die Förderung ist unabhängig von der Sportart oder dem Verein.
Achtung!
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Die Zahlung der Teilhabeleistung (15 Euro im Monat) ist zeitlich befristet und verlängert sich nicht automatisch!
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Die Dauer richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der Hauptleistung (z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz).
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Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss unaufgefordert ein neuer Bewilligungsbescheid beim Anbieter (z. B. dem Verein) vorgelegt werden, damit die Zahlung fortgesetzt werden kann.
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Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Verlängerung!
Alle Angaben ohne Gewähr – bitte beachten Sie die aktuellen Informationen auf der Seite des Jobcenters Wiesbaden.
Kurzform zeitlicher Ablaufplan (erst einen Punkt abschließen, dann nächsten Punkt bearbeiten!)
- Antragsteller müssen BCW-Mitglied werden. Bitte BCW-Aufnahmeantrag ausfüllen und abgeben als PDF!
(BEIDE Seiten MÜSSEN ausgefüllt werden, auch wenn die Stadt den Beitrag übernimmt (!))
https://www.bcwiesbaden.de/hp/wp-content/uploads/2025/08/AufnahmeantragBCW2025-8-1.pdf - Direkte Kontaktaufnahme mit der Kassenwartin: https://www.bcwiesbaden.de/impressum/vorstand/
und Absprache, wie es weitergeht.
Die Kassenwartin sendet dem neuen Mitglied eine PDF mit dem Teil, den der BCW ausfüllen muss - Antragsteller stellt den Antrag bei der Stadt Wiesbaden und fügt die PDF des BCW mit hinzu.
