Termine Qualifikationen für die Jugendober- und Jugendlandesligen des HBV für die Spielzeit 2026/27
Die Meldung der Mannschaften der Altersklassen U12 bis U18 hat bis spätestens 15.04.2026 über den vorgesehenen Meldeweg an die jeweilige Spielleitung zu erfolgen. Verspätete oder unvollständige Meldungen können nicht berücksichtigt werden. Mannschaften, die für die Oberliga melden, müssen gleichzeitig auch für die Landesliga gemeldet werden. In der Altersklasse U12 finden keine Qualifikationsturniere statt; hier nehmen alle gemeldeten Mannschaften am Spielbetrieb teil. In den Altersklassen U14, U16 und U18 werden Qualifikationen durchgeführt, sofern die jeweiligen Meldezahlen dies erforderlich machen. Der Jugendausschuss behält sich Anpassungen des Spielmodus vor.
Für die OL und LL der Jungen werden bei mehr als 10 Meldungen in einer Altersklasse (AK) Qualifikationen in den AK U14, U16 und U18 gespielt.
Für die OL und LL der Mädchen werden bei mehr als 8 (U16) bzw. 10 (U14/18) Meldungen in einer Altersklasse (AK) Qualifikationen in den AK U14, U16 und U18 gespielt.
In der Altersklasse U12 findet keine Qualifikation statt, hier spielen alle Mannschaften, die gemeldet werden.
Vereine, die ihre Mannschaft zur Oberliga melden, müssen auch Landesliga spielen („Hessenmeldung“).
Die Ober- und Landesligen der U12, U14, U16, U18 werden grundsätzlich mit mindestens 8 Mannschaften, gespielt. Bei der 8er-Liga der OL können bis zu 6 Mannschaften, bei der 10er-Liga der OL bis zu 8 Mannschaften gesetzt werden. Die restlichen Plätze werden in Turnieren ausgespielt.
Spieler und Spielerinnen des rollierenden Stichtages sind für die Qualifikationen des HBV nicht spielberechtigt.
Die Qualifikationstermine sind derzeit wie folgt vorgesehen:
U14
Q1: 16.+17.05.26 (OL) Q2: 23.+24.05.26 (OL) Q3: 30.+31.05.26 (LL)
U16
Q1: 23.+24.05.26 (OL) Q2: 30.+31.05.26 (OL) Q3: 13.+14.06.26 (LL)
U18
Q1: 23.+24.05.26 (OL) Q2: 30.+31.05.26 (OL) Q3: 13.+14.06.26 (LL)
(alle Termine vorbehaltlich möglicher Änderungen).
Die Spieler/Innen werden durch die Vereine den Mannschaften in TeamSL zugewiesen, näheres regelt die
Anlage: Informationen zu den Verfahren der Qualifikationen, Absatz B „Verfahren Spielerliste“. Mannschaften, die
keine oder unvollständige Zuweisungen getätigt haben, haben das Spiel gem. §§38.1.g/25.2 DBB-SO verloren. Die
Spielerinnen und Spieler haben einen gültigen Teilnehmerausweis/amtlichen Lichtbildausweis im Original
vorzulegen. Spielerinnen und Spieler, die mit STB bzw. Spielerwechsel auf der Homepage des HBV gelistet sind,
haben einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis im Original vorzulegen. Andere Dokumente werden nicht
akzeptiert.
Die Vereine legen vor der ersten Qualifikationsrunde ihre 8 Stammspieler für die erste Mannschaft fest, diese dürfen
nicht an der Qualifikation der 2. bzw. 3., etc., Mannschaft teilnehmen. Spielerinnen und Spieler des LK1-Kaders
müssen in ihrer Altersklasse als Stammspieler in der OL gemeldet werden.
Alle Spielerinnen und Spieler können an einem Turniertag nur in einer Mannschaft einer Altersklasse eingesetzt werden, d.h. man kann nur an einem Wettbewerb je Spieltag teilnehmen.
Jede Spielerinn und jeder Spieler darf nur mit einem Verein an einer OL-Quali je Altersklasse teilnehmen, gleiches gilt für die LL-Quali.
Da die Qualifikationen des HBV in der lizenzfreien Zeit der Bundesligen (JBBL, NBBL und WNBL) stattfinden, sind
Spieler/-innen, die in der Saison 2025/26 eine Lizenz der Jugend-Bundesliga besessen haben, für die
Qualifikationen spielberechtigt. Für die darauffolgenden Spielrunden der OL und LL der U16 und U18 im HBV
erlischt die Einsatzberechtigung, sobald eine Spielerlizenz der Jugend-Bundesliga beantragt wird.
Für den Zeitraum der Qualifikationen zur JBBL, NBBL und WNBL gilt der „lizenzfreie“ Status Das betrifft Spieler
und Spielerinnen des jeweils älteren Jahrganges der U16 (Jg. 2011) und U18 (Jg. 2009), Spieler und Spielerinnen
des jeweils jüngeren Jahrganges der U16 (Jg. 2012) und U18 (Jg. 2010) sind grundsätzlich in den OL und LL des
HBV spielberechtigt.
Wird die Bundesligalizenz JBBL, NBBL bzw. WNBL eines Spielers/einer Spielerin bis zum 30.11. zurückgegeben bzw. deaktiviert, wird der Spieler/die Spielerin in der Ober- und Landesliga 2026/27 nach Information an den HBV-Jugendausschuss spielberechtigt.
Da die laufende Saison erst am 31.07.2026 endet, müssen Vereinswechsel und STB-Anträge von
Spielern/Spielerinnen für alle Qualifikationsturniere schriftlich mit dem Formular „Antrag auf Vereinswechsel“/STB-
Antrag bei der HBV-Geschäftsstelle bis zum 14.05.2026, 23:59 Uhr, eingereicht werden. Die Gebühr für die STB
muss ebenfalls bis zum 14.05.2026 beim HBV eingegangen sein. Diese ist an den Hessischen Basketball
Verbandes auf das Konto DE16 5185 0079 0120 0650 25 bei der Sparkasse Oberhessen zu überweisen. Als
Verwendungszweck ist die Art des Antrags (Ausweitung oder STB, der Name des Aktiven und der Name des
Vereins anzugeben).
Die Vereinswechsel und Sonderteilnahmeberechtigungen werden auf der HBV-Homepage veröffentlicht, nur die
Veröffentlichungen haben Gültigkeit.
Später eingehende Anträge werden zu den Qualifikationen nicht bearbeitet. Der Stichtag gilt für alle
Qualifikationsrunden und Altersklassen.
Je Spieler ist nur ein Vereinswechsel/ein STB-Antrag möglich.
Der neue Verein muss nach dem 01.08.2026 den Spielerwechsel eigenständig im DBB-Portal durchführen. Der
DBB stellt dann ab dem 01.08.2026 den TA für den neuen Verein aus. Auch bei Nichterfolg der Qualifikation ist der
Vereinswechsel für die Saison 2026/27 gültig.
Sonderteilnahmeberechtigungen (STB) gelten für eine Mannschaft. Ist die STB für die Oberliga bzw. deren
Qualifikation ausgestellt, gilt diese nicht für die Landesliga/Bezirksliga/Kreisliga, auch wenn die OL-Qualifikation
nicht geschafft wurde. Eine weitere STB ist für die Spielzeit 2026/27 nicht zulässig.
Eine STB kann beantragt werden, wenn die Altersklasse oder die Spielklasse der STB höher sein wird, als im
Stammverein möglich ist (hier sind alle vom Verein gemeldeten Mannschaften zu berücksichtigen)
Die STBs der Saison 2025/26 haben für alle Qualifikationen zur Saison 2026/27 keine Gültigkeit.
A7. Spielerwechsel zu den Qualifikationen sind grundsätzlich möglich.
Spieler und Spielerinnen von gesetzten Mannschaften können erst ab dem 01.08.2026 den Verein wechseln bzw.
eine STB beantragen.
Spieler/Spielerinnen der U12–U18, die an einer erfolgreichen OL/LL-Qualifikation teilgenommen haben, erhalten
während der laufenden Saison 2026/27 keine Einsatzberechtigung für eine andere Mannschaft in der Liga. Über
Ausnahmefälle kann der Jugendausschuss entscheiden.
Für die OL-Qualifikationsrunden gilt die Trainerlizenzpflicht „Trainer-C-Lizenz Leistungssport“ für den
verantwortlichen Trainer (Headcoach); für die Qualifikationsrunden zu den Landesligen gilt die Trainerlizenzpflicht
„Trainer-D-Lizenz“ für den verantwortlichen Trainer (Headcoach). Bei nicht vorhandener Lizenz kann -gemäß der
Richtlinien der LTK- eine Übergangslizenz für die Qualifikationen bei der Geschäftsstelle beantragt werden.
Für den Schiedsrichtereinsatz ist der HBV-SR-Einsatzleiter zuständig, ggf. wird auf die „Heimschiedsrichter-
Regelung“ zurückgegriffen. Die Schiedsrichter erhalten Spielleitungshonorare in Höhe von 22,50€ für OL-Quali-
Spiele/LL-Quali-Spiele. Gemäß §24.1. HBV-FO übernimmt der HBV anteilig mit den Vereinen die
Spielleitungshonorare, Fahrkosten und Parkgebühren der Schiedsrichter und MM-Kommissare. Der in Vorlage
getretene Verein muss innerhalb von 4 Wochen die Auslagen geltend machen.
Der für die Überprüfung eingeteilte Kommissar erhält in bar die Gebühr eines Schiedsrichters in Höhe von 22,50€.
Meldegebühren
Findet eine Qualifikation statt, wird die Teilnahme an der Qualifikation Oberliga/Landesliga mit einer Meldegebühr
von 75,- Euro berechnet, die Oberliga/Landesliga selbst wird mit einer Meldegebühr von zusätzlich 30,- Euro
berechnet. Finden keine Qualifikationsturniere statt, wird die Oberliga/Landesliga mit einer Meldegebühr von 90,- Euro
berechnet. Ein Rückzug nach Meldeschluss entbindet nicht von der Zahlung der Meldegebühr.
