DM Ü50

DM Ü50: DBB- Richtlinien

Richtlinien für die 14. Deutschen Meisterschaften der Seniorinnen Ü50 D

im Jahr 2012

 

1          Teilnahmevoraussetzungen

 1.1       Teilnahmeberechtigt sind Vereinsmannschaften und Spielgemeinschaften.

1.2          Teilnahmeberechtigt sind nur Spielerinnen der Jahrgänge 1962 und älter und mit einem gültigen Teilnehmerausweis bzw. einer gültigen Spielberechtigung des DBB für die teilnehmende Mannschaft.

1.3       Bis zum 15.01.2012 hat jede teilnahmeinteressierte Mannschaft ihre verbindliche Meldung an die      Ausrichterin abzugeben. Bis vier Wochen vor dem Turnier müssen die Mannschaftsaufstellung und Spielberechtigung der Ausrichterin übersandt werden. Vereinzelte Nachmeldungen sind möglich. Die Ausrichterin sendet drei Wochen vor dem Turnier diese Aufstellung zur Überprüfung an das Liga-Büro des DBB: monika.wiesner@basketball-bund.de

1.4       Vor Spielbeginn werden das Alter und die Gültigkeit der Teilnahme (Ziffer 1.2) durch die Sprecherin/ Schiedsrichter/Turnierleitung überprüft.

2          Durchführungsbestimmmungen

 2.1          Die Höchstzahl der teilnehmenden Mannschaften für das Turnier wird auf 16 begrenzt. Gehen mehr als   16 Meldungen ein, ist ein Vorturnier durchzuführen.

2.2       Die Einteilung in die Vorrundengruppen erfolgt für die ersten vier Wiedergemeldeten des Vorjahres nach dem ’play-off-System’, für die übrigen Teams möglichst unter Vermeidung von regionalen Lokalderbies.

2.3       An einem Spieltag darf die Gesamtspielzeit einer Mannschaft nicht mehr als 80 Min. betragen (Regelspielzeit 2 x 10 Minuten). Bei ungleicher Anzahl der Mannschaften in den einzelnen Gruppen der Vorrunde müssen für alle Mannschaften ungefähr gleiche Gesamtspielzeiten angesetzt werden.

2.4       Das Turnier ist bei mehr als 4 Teams an zwei Tagen – Samstag/Sonntag – durchzuführen. Die Sieger­ehrung sollte am Sonntag um 15.00 Uhr beendet sein.

2.5       Streitfälle werden durch ein von der Turnierleitung ad hoc gebildetes Schiedsgericht, das aus je einer Vertreterin von drei nicht am Streitfall beteiligten Mannschaften besteht, endgültig ent­schieden.

2.6       Die Ausrichterin organisiert einen geselligen Abend, die Teilnahme aller Spielerinnen und Begleiter ist erwünscht.

2.7       An diesem Abend werden die Richtlinien fortgeschrieben, die Sprecherin gewählt und Ausrichterin sowie Ort und Zeit der DM 2013 von den teilnehmenden Mannschaften verbindlich festgelegt.

3.            Teilnahmekosten

 3.1       Die Fahrtkosten sowie die Kosten für Unterbringung und Verpflegung tragen die Mannschaften bzw. die einzelnen Teilnehmerinnen selbst.

3.2       Die Ausrichterin verauslagt die Organisationskosten (für Hallen, Schiedsrichter, Kampfgerichte usw.) des Turniers.

3.4                   Die Ausrichterin kann eine Teilnahmegebühr, die die Kosten gemäß Ziffer 3.2 deckt, anteilig pro Mannschaft erheben. Erst mit Eingang der Teilnahmegebühr gilt die Anmeldung. Bei einer Absage in den letzten vier Wochen vor dem Turnier kann die Ausrichterin diese Gebühr einbehalten.

4.            Ausrichterin 2012

14. Deutsche Meisterschaften: BC Wiesbaden

Termin: 28./29.04.2012

5.         Meldeschluss: 15.01.2012      

Basketball Club Wiesbaden