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Versicherungen des BCW

Die Vereine des Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) genießen Versicherungsschutz aus dem Sportversicherungsvertrag (ARAG-Sport) und der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG).


Sportversicherungsvertrag

Für diesen Versicherungsschutz leisten die Vereine 0,31 € für Kinder, 0,78 € für Jugendliche und für Erwachsene 0,90 € pro Mitglied im Jahr. Den gleichen Betrag zahlt der lsb h an die Versicherung als anteilige Förderung für seine gemeinnützigen Vereine. Der Versicherungsschutz umfasst eine Unfall-, Haftpflicht-, Vertrauensschaden-, Reisegepäck-, Rechtschutz- und Krankenversicherung. Desweiteren hat der BCW eine Kfz-Zusatzversicherungen abgeschlossen.


Sind in der Sportversicherung nur unsere aktiven Sportler versichert?

Versichert sind alle aktiven und passiven Mitglieder, dazu die ehrenamtlichen oder hauptamtlichen

Mitarbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung, alle Übungsleiter, Trainer, Schieds- und Kampfrichter sowie die Helfer bei versicherten Veranstaltungen. Nicht versichert ist die entgeltliche oder unentgeltliche Ausübung aller übrigen Berufe der Mitglieder, auch wenn die Ausübung für den Landesportbund Hessen e.V., Verband oder Verein erfolgt. Hierzu zählen z. B. Leistungen von Architekten, Ärzten und Steuerberatern.


KFZ- ZUSATZVERSICHERUNG

Der BC Wiesbaden hat für seine Mitglieder eine Kraftfahrzeugzusatzversicherung über das Versicherungsbüro beim Landessportbund Hessen bei der ARAG-Sportversicherung abgeschlossen. Haftpflichtversichert sind Unfallschäden an Fahrzeugen, die im Auftrag des Vereins anlässlich satzungsgemäßer Meisterschafts- und Pokalspiele, Turniere, offizieller Übungsstunden und Fahrten zur Bildung von Fahrgemeinschaften zu vorgenannten Spielen unterwegs sind. Dazu zählen auch Parkplatzschäden.  Ebenso gilt es für Funktionäre, die zu offiziellen Sitzungen und Tagungen für den Verein unterwegs sind. Und dazu auch unsere Schiedsrichter, die im Kfz zu satzungsgemäß angesetzten Spielen fahren.


Der Versicherungsschutz besteht auf dem direkten Wege zu oder von den Sportveranstaltungen.

Im Schadensfall ist sofort an den Geschäftsführer eine Meldung zu machen. Dann müssen die Schadensangeben schriftlich in das Versicherungsbüro beim Landessportbund (unter Angabe von Zeugen und der gegebenenfalls hinzugezogenen Polizei) geschickt werden.


Gleichzeitig soll auch der eigenen Haftpflichtversicherung der Schaden gemeldet werden. Also, wie gesagt, im Schadensfall unmittelbar mit dem Geschäftsführer Kontakt aufnehmen. Wie man weiß, werden verspätete Meldungen von Versicherungen eventuell nicht berücksichtigt.


Online-Schadensmeldung:

http://www.arag-sport.de



MELDUNG VON SPORTVERLETZUNGEN

Wenn sich ein Mitglied des BCW bei einem offiziellen Meisterschafts- oder Pokalspiel, Basketballturnier oder vom Trainer angeordneten Freundschaftsspiel sowie während der ausgeschriebenen Trainingszeiten des Vereins verletzt oder einen Zahn- oder Brillenschaden erleidet, so sollte er/sie dieses sofort - spätestens am nächsten Tag - beim Geschäftsführer des BC Wiesbaden melden. Danach muss er umgehend eine Sport-Schadensmeldung vollständig ausgefüllt (sie enthält weitere wichtige Hinweise - z.B. bitte behandelnden Arzt angeben) an den Geschäftsführer senden.

Online Schadenmeldung: http://www.arag-sport.de - Sport und Versicherung - Versicherungsbüros - Frankfurt anklicken - Schadenmeldung - Unfall

Dieser schickt diese dann binnen 1 Woche an folgende Adresse:

 

Versicherungsbüro des Landessportbund Hessen e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt/Main
Tel: (069) 67 89-315
Fax: (069) 67 89–301
E-Mail: vsbfrankfurt@ARAG-Sport.de

Diese Frist ist wichtig! Versucht sie möglichst einzuhalten! Die Heil- und Behandlungskonten trägt in jedem Falle erst einmal die Krankenversicherung des Mitglieds.

Was passiert, wenn vergessen wird, eine Unfallmeldung gleich abzugeben? Verfällt der Anspruch des Verletzten dann sofort?
Nein, auch wenn grundsätzlich gilt, dass Schäden unverzüglich gemeldet werden müssen. Stellt sich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass ein Sportunfall nachteiligere Folgen hatte, als zunächst angenommen wurde, so kann dieses Ereignis auch noch nachgemeldet werden. Das muss natürlich innerhalb vernünftiger Fristen erfolgen. Liegen zwischen dem Unfall und der Meldung mehrere Monate, wird die Schadenbearbeitung schon schwierig. Liegt der Unfall 1 Jahr und länger zurück, kann nicht mehr mit einer Regulierung gerechnet werden, da eine effektive Schadenüberprüfung kaum mehr möglich sein dürfte.
 

Übrigens: Nur bei Kosten, die von der normalen Krankenversicherung nicht abgedeckt werden, greift die Zusatzversicherung des Vereins.

Online-Schadensmeldung: http://www.arag-sport.de

Infos für das Formular:
Verein ist Mitglied im LSBH: ja
Vereinsnummer 11/38099

Name und Anschrift des Sachbearbeiters im Verein:
Thorsten Enderlein
Goerdelerstr. 19
65197 Wiesbaden

Versicherungsschutz für ehrenamtlich Aktive in Hessen
http://www.gemeinsam-aktiv.de/dynasite.cfm?dsmid=5262

 

Hinweise des Versicherungsbüros beim Landessportbund Hessen e.V.  

  • Schadenmeldungen müssen unverzüglich nach Eintritt des Schadens gemeldet werden.
  • Achten Sie darauf, dass die Schadenmeldungen sorgfältig, ausführlich und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden. Sie sparen unnötige Rückfragen und der Schaden kann schneller bearbeitet werden.
  • Bei späterem Schriftwechsel geben Sie bitte immer die Vereinsnummer des lsb h bzw. die Schadennummer an, die Sie auf dem Antrag finden. Sie beschleunigen damit die Bearbeitung des Schadens erheblich.
  • Alle Rechnungen zu Heilbehandlungs- und Transportmaßnahmen sind vorab der gesetzlichen oder privaten Kranken- oder Unfallversicherung, der Beihilfe-Einrichtung, dem Träger der Sozialhilfe einzureichen. Werden die Heilbehandlungs- und Transportkosten nicht oder nur teilweise erstattet, sind die Originalrechnungen - mit einem Bearbeitungs-/ Erstattungsvermerk versehen - dem Versicherungsbüro zur Prüfung vorzulegen.
  • Sollte der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) führen, muß die Invalidität innerhalb von 15 Monaten vom Unfalltage an gerechnet ärztlich festgestellt und spätestens binnen weiterer 15 Monate geltend gemacht sein.
  • Ein Anspruch auf die erste Übergangsleistung ist spätestens 7 Monate, auf die weitere Übergangsleistung spätestens 10 Monate nach Eintritt des Unfalls geltend zu machen.
  • Das versicherte Vereinsmitglied darf nicht darauf vertrauen, dass an seiner Stelle der Schadensachbearbeiter des Vereins für eine Wahrnehmung der vertraglichen Rechte Sorge trägt.
  • Der Versicherte ist verpflichtet, sich, sofern dies sein Zustand erlaubt, den von dem Versicherer bezeichneten Ärzten zur Untersuchung zu stellen.

Übungsleiter-Versicherung VBG und LSBH
Die Prämie an die VBG beträgt 0,19 Cent pro Mitglied und Jahr, die vom lsb h eingezogen und an die VBG weitergeleitet werden. Versichert sind dort unter anderem 
alle Arbeitnehmer oder arbeitnehmer-ähnlich Beschäftigten ohne Entgelt gemäß der Pauschalvereinbarung, darunter fallen auch Übungsleiter und Betreuer ohne und mit Verdienst bis 2.100.- €. 

Damit genießt dieser Personenkreis einen sehr umfangreichen Versicherungsschutz. Er beinhaltet medizinische Leistungen zur Rehabilitation (Heilbehandlung), ärztliche Behandlung, erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP), berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, Leistungen zur sozialen Reha, berufsfördernde Leistungen, Pflege, bis hin zu Invaliditäts- und Rentenansprüchen.

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und sichern Arbeitnehmer gegen Unfälle im Berufsleben ab.
Für Übungsleiter und Trainer von Vereinen ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) zuständig, wenn Unfälle während der Arbeitszeit, bei der Zurücklegung des Weges von und zur Arbeit passieren. Bei Eintritt eines Arbeitsunfalls umfassen die Leistungen der VBG: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und Geldleistungen (Verletztengeld, Verletztenrente, Hinterbliebenenversorgung). Übungsleiter, die lediglich die Aufwandspauschale im Rahmen des steuerlichen Freibetrages  (z.Z. 2100 Euro) bekommen sind über einen Rahmenvertrag des Landessportbundes Hessen mit der VBG abgesichert. Für Übungsleiter die darüber hinaus Beträge von ihren Vereinen bekommen, besteht seitens des Vereins die Verpflichtung diese Beträge der VBG als Lohnsumme zu melden, damit die Beiträge berechnet und erhoben werden können. Bei einem Übungsleiter auf Minijob-Basis wäre der Mindestbeitrag von 81 Euro pro Jahr zu zahlen.

Fragen zum ARAG-Sportversicherungsvertrag und zu den Zusatzversicherungen beantwortet das zuständige Versicherungsbüro (Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt) des lsb h jederzeit gerne.
Herr Pirmann, e-mail: Horst.Pirmann@arag.de , Telefon: 069/6789-252
Frau Schülzgen, e-mail: Ursula.Schuelzgen@arag.de , Telefon: 069/6789-315
 









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Publiziert am: 2006-10-06 (6503 mal gelesen)

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