Corona Update – Wiesbaden – 3G-Regel

Die Inzidenzwerte sind in den letzten Wochen wieder stark angestiegen. Aus diesem Anlass hat die Stadt Wiesbaden neue Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Inzidenz erlassen:

  • Der Einlass in die Innenräume von Sportstätten für Personen ab 6 Jahren ist nur mit Negativnachweis zulässig!
    D.h. es ist eines folgender Nachweise erforderlich:

    • Impfnachweis
    • Gensenennachweis
    • Testnachweis
  • Ab Schulbeginn sind auch die Testhefte, die von der Schule ausgegeben werden als Nachweis verwendbar. Diese gelten nicht in den Schulferien, sondern nur zur Schulzeit!
  • Für Personen die einen Negativtestnachweis benötigen,
    • kann ein offizieller Testnachweis aus einem Testzentrum verwendet werden (PCR, max. 48 Std. alt oder Antigen, max. 24 Std. alt)
Basketball Club Wiesbaden